Rechtsstreit Budokan Sonneberg ./. KKSV Sonneberg beigelegt

von Ralf Skoupy (Kommentare: 0)

Mit einem unwiderruflichen gerichtlichen Vergleich beendete der Budokan Sonneberg am 23.05.2012 vor dem Landgericht Meiningen den seit Ende 2010 anhaltenden Rechtsstreit mit dem KKSV Sonneberg um den vertraglich vereinbarten Übergang von Vermögensteilen des KKSV Sonneberg an den Budokan Sonneberg.

Die Forderungen des Budokan gegen den KKSV resultierten aus dem Beschluss einer außerordentlichen Hauptversammlung des KKSV, die in Folge massiver interner Auseinandersetzungen am 17.09.2010 stattfand. Die Mehrheit der Mitglieder des KKSV brachte in dieser Versammlung den Willen zum Ausdruck, dass vier Abteilungen ab 2011 ihre sportliche Arbeit im eigens dafür gegründeten Budokan fortsetzen sollten, und  dass die diesen Abteilungen zugeordneten Vermögensteile des KKSV an den Budokan übergeben werden sollten. Die Hauptversammlung des KKSV beauftragte den Vorstand einen entsprechenden Vertrag mit dem Budokan zu unterzeichnen.

Die Klage des Budokan war geboten, weil der im Dezember 2010 neu gewählte Vorstand des KKSV die Erfüllung des Vertrages vehement verweigerte.

Bereits zu Beginn der Güteverhandlung stellte die Kammer unmissverständlich klar, dass der Antrag des klagenden Vereins Budokan zum größten Teil Erfolg haben würde, da eindeutig ein demokratischer Willensbildungsprozess der Mitglieder des KKSV zu erkennen gewesen sei, und der damalige Vorstand rechtskonform den Willen der Hauptversammlung - dem höchsten Organ des KKSV - umgesetzt habe. Auch am rechtmäßigen Zustandekommen dieser Willensbildung in der Hauptversammlung hegten die Richter keine Zweifel.

Hauptstreitpunkt des Verfahrens war der Übergang des Eigentums der Judomatten des KKSV an den Budokan. Beide Vereine einigten sich schließlich, dass dieses Eigentum an den Budokan übergeht, und der Budokan dem KKSV dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht für Trainings- und Wettkampfzwecke einräumen wird. Diesen Vergleich hatte der Budokan bereits außergerichtlich angeboten.

Mit der Zustimmung zu diesem unwiderruflichen gerichtlichen Vergleich konnte der Vorstand des Budokan sein Hauptziel, den Übergang des Eigentums an den Judomatten, realisieren und gleichzeitig in diesem Punkt nach anderthalbjährigen Streit mit sofortiger Wirkung Rechtssicherheit im Interesse der in den Budokan gwechselten Judokas herstellen. 

Der Vorstand und die Mitglieder des Budokan Sonneberg hegen den Wunsch, dass alle Beteiligten nunmehr zu einem normalen sportlichen Leben zurückfinden werden.

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